ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ISPUm eine grösstmöglichste Transparenz für alle Beteiligten sowie einen reibungslosen Ablauf aller Veranstaltungen des ISP zu gewährleisten, haben wir folgende Geschäfts- und Teilnahmedingungen festgelegt:
Die Anmeldung für einen Lehrgang muss schriftlich erfolgen. Die Anmeldung erfolgt jeweils mit dem entsprechenden Anmeldeformular. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Weiterbildung Die Anmeldung für eine Weiterbildung muss schriftlich erfolgen. Der Anmeldeschluss ist in der Regel 10 Tage vor Beginn der Weiterbildung. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Sexualtherapie Die Anmeldung kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Referate Die Anmeldung kann schriftlich oder mündlich erfolgen.
Die Gebühren für CAS sind zwei Monate vor Beginn in vollem Umfang zur Zahlung fällig. Die Studiengebühren für ein DAS werden im Rahmen von vier, diejenigen für den Master in sechs Teilzahlungen in Rechnung gestellt, jeweils zwei Monate vor Semesterbeginn.
Weiterbildung Der Rechnungsbetrag ist vor Unterrichtsbeginn fällig. Sexualtherapie Der Rechnungsbetrag ist nach einer Beratung fällig. Referate Der Betrag ist vor der Teilnahme fällig.
ABMELDUNG/RÜCKTRITT/AUSSCHLUSS
Bei schriftlicher Abmeldung bis zwei Monate vor Studienbeginn werden CHF 300.- belastet. Bei späterer Abmeldung oder bei Studienabbruch erfolgt keine Rückerstattung in Rechnung gestellter oder bereits bezahlter Beträge.
Der Vertrag muss ein halbes Jahr im Voraus schriftlich gekündigt werden. Für den administrativen Aufwand eines Studienabbruchs werden CHF 500.- verrechnet. Bei Abbruch der Ausbildung von Seiten der Studierenden gelten die entsprechenden Rücktrittsbestimmungen, welche im Ausbildungsvertrag formuliert sind. Bei Ausschluss aus der Ausbildung wegen Vertragsbruchs, Überschreitung der Absenzenregelung, eines Verstosses gegen die formulierten ethischen Grundhaltungen, einer persönlichen Entwicklung, welche die Studierende oder den Studierenden als nicht qualifiziert erscheinen lassen, sowie bei Nicht-Erreichen der vorgegebenen Ziele wird der laufende Semesterbetrag in Rechnung gestellt. Weiterbildung Bei Abmeldung einer gebuchten Weiterbildung stellt das ISP wie folgt Rechnung:
Wird ein vereinbarter Termin bis 24 Stunden vorher abgesagt, werden keine Kosten verrechnet. Andernfalls stellt das ISP 80% des Preises in Rechnung mit Ausnahme von Abmeldungen bei Krankheit, Unfall oder Todesfall in der Familie. Referate Bei kurzfristigen Absagen von weniger als 2 Tagen vor Beginn des Referates wird der Betrag zur Zahlung fällig.
DURCHFÜHRUNG Die Durchführung der Ausbildungen, Weiterbildungen und Referate ist abhängig von einer Mindestteilnehmerzahl. Das ISP behält sich vor, eine Veranstaltung wegen zu geringer Beteiligung oder aufgrund anderer von ihm nicht vorauszusehenden Umstände (z. B. Ausfall einer Lehrperson) entweder mit anderen vergleichbaren Veranstaltungen zusammenzulegen, zeitlich zu verschieben oder ganz ausfallen zu lassen. Bei Ausfall werden die geleisteten Gebühren erstattet. Weitergehende Haftungs- und Ersatzansprüche sind ausgeschlossen. REKURSINSTANZ Rekursinstanz ist der wissenschaftliche Beirat des ISP. GERICHTSSTAND Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen ist Zürich.
VERSICHERUNG Die Versicherung ist Sache der Teilnehmenden respektive der Klientinnen und Klienten. |